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Fischen im Kanton Zürich Fischen mit Fischerei-Patent im Zürichsee, Greifensee , Pfäffikersee Für jedes einzelne dieser Gewässer können pro Person 1 oder mehrere Patente gelöst werden. Es werden folgende Patentarten unterschieden: Jugendliche können vom Jahr an, in dem das 10. Altersjahr vollendet wird, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das 18. Altersjahr vollendet wird, ein Jugendpatent lösen. Dieses kostet rund die Hälfte desjenigen für Erwachsene. Während das Tagespatent an verschiedenen Ausgabestellen gelöst werden kann, ist für die Abgabe aller andern Fischerei-Patente für Seen die Kanzlei der Fischerei- und Jagd-Verwaltung zuständig. im Linthkanal Im Auftrag der Fischereikommission für den Zürichsee, Linthkanal und Walensee gibt die Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich auch Fischereipatente für den Linthkanal ab. Zum Patentbezug berechtigt sind Personen ab vollendetem 16. Altersjahr. Es sind Patente für das ganze Kalenderjahr und für 30 Tage innerhalb der Zeitspanne 1. Juni bis 30. August erhältlich. |
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Grundsätzlich ist bei der Fischereiausübung im Kanton Zürich jede
Mehrfachangel (also Zwei- oder Dreiangel) mit Widerhaken verboten. |
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