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neues Fischereirecht in Hessen verabschiedet
Hessens Angler dürfen künftig gefangenen Fisch in Keschern frisch halten, Besitzer oder Pächter von Gewässerabschnitten
müssen sich in Hegegemeinschaften miteinander abstimmen und gefräßige Kormorane dürfen per Ausnahmegenehmigung zum Schutz der Fische geschossen werden. Das sind Kernpunkte des neuen hessischen Fischereirechts, das
CDU und FDP am 25.09.2002 mit ihrer Mehrheit durch den Landtag gebracht haben. SPD und Grüne hatten das Gesetz vor allem wegen Tierschutzbedenken abgelehnt. Bisher töten Angler den Fisch sofort und halten ihn in
Kühlboxen frisch. Da Fisch 14 Mal so schnell verderbe wie Fleisch von Warmblütern, sei dies keine optimale Lösung, sagte der CDU- Abgeordnete Walter Arnold. Bei einer Expertenanhörung hätten Fachleute die
Lebendlagerung in Keschern für unbedenklich erklärt. Die Grünen widersprachen dem. Sie halten den Einsatz von Setzkeschern für Tierquälerei. Die Öko-Partei lehnte auch den so genannten Vergrämungsabschuss von
Kormoranen ab, den das Gesetz in Ausnahmefällen zulässt. Mit der Vergrämung (Vertreibung) von Kormoranen, die vor allem im Herbst in großer Zahl von rund 4000 Tieren nach Hessen kommen und Fischteiche in wenigen
Tagen leerfressen können, solle nicht zuletzt die Fischpopulation geschützt werden.
86 Prozent der Fischarten in Hessen gehörten zu den bedrohten Arten, sagte Arnold. Geschossen würden auch nur einige wenige
Tiere, der Rest fliege dann weg. In Bayern gebe es dagegen jedes Jahr Reduktionsabschüsse mehrerer tausend Kormorane. Die SPD war grundsätzlich nicht gegen den Abschuss, sie wollte allerdings der Naturschutz- und
nicht - wie im Gesetz - der Fischereibehörde die Entscheidung überlassen und stimmte deshalb mit Nein. Das neue hessische Recht verbietet laut Arnold bundesweit erstmals das Fangen und wieder Freilassen («Catch and
release») von Fischen aus rein sportlichem Interesse. Diese Praxis habe sich in den vergangenen Jahren immer mehr verbreitet. Angler nähmen ein Foto mit der lebenden Trophäe auf, um es ins Internet zu stellen und
ließen den oft verletzten Fisch dann wieder frei. Sie müssen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.
26.09.2002 (dpa/lhe)
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