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Sachsen-Anhalt: neue Schonzeiten-Regelung.
Ab sofort gelten neue Schonzeiten für Raubfische.
Durchgesetzt wurden sie auf der Basis der Zweiten
Verordnung zur Änderung der Fischereiordnung Sachsen-Anhalts vom 14. Januar 2002 (GVBl. LSA Nr. 4/2002).
Die für Angler wichtigste Neuerung: Ab sofort kann bis zum 15. Februar auf Raubfisch geangelt
werden. Hecht, Wels und Zander sind erst ab diesem Tag geschützt, während zuvor die Schonzeit bereits am 1. Januar einsetzte. Der Barsch wird nicht geschont.
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